Dokument 52: PAPST CLEMENS XII. ERHEBT DIE HÖHERE ABTEILUNG DES JESUITEN-GYMNASIUMS IN FULDA ZU EINER UNIVERSITÄT
mit vier Fakultäten und erteilt ihr alle Vorrechte einer Universität, insbesondere das Recht, alle akademischen Grade zu verleihen.
1 Pergamentlibell mit Bleibulle an geflochtener Seidenschnur. Urkunden Fulda, Universität: 1732 Juli 1, Rom.
Lit.: R. Polley, Die Adolphsuniversität Fulda 1734-1805, Marburg 1984 (Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 2), S. 40 Nr. 17.
PAPST CLEMENS XII. ERHEBT DIE HÖHERE ABTEILUNG DES JESUITEN-GYMNASIUMS IN FULDA ZU EINER UNIVERSITÄT | |
| mit vier Fakultäten und erteilt ihr alle Vorrechte einer Universität, insbesondere das Recht, alle akademischen Grade zu verleihen. Pergamentlibell mit Bleibulle an geflochtener Seidenschnur. Urkunden Fulda, Universität: 1732 Juli 1, Rom. Lit.: R.Polley, Die Adolphsuniversität Fulda 1734-1805, Marburg 1984 (Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 2), S. 40 Nr. 17. |
Die vom Fuldaer Fürstabt Adolph von Dalberg (reg. 1726-1737) in der Zeit von 1732 bis 1734 in Fulda errichtete und bis 1805 tätige Universität konnte auf den höheren Schul- und wissenschaftlichen Unterricht aufbauen, der seit 1572 an dem Fuldaer Jesuitenkolleg und Jesuitengymnasium und seit dem Ende des 17. Jahrhunderts auch im Konvent der Benediktinerabtei erteilt wurde. Der gute Ruf des altsprachlich-philosophisch-theologischen Unterrichts bestärkte den Fürstabt in dem Wunsch, den Lehrbetrieb durch Angliederung eines juristischen und medizinischen Studiums zu einer vollen Universität mit vier Fakultäten und dem Recht der Verleihung aller akademischen Grade auszubauen. Dazu benötigte er ein Privileg des Papstes oder Kaisers; ein katholischer geistlicher Fürst pflegte um beide, zunächst um das des Papstes, nachzusuchen. Der Fürstabt konnte dabei nicht nur auf die Blüte der bisherigen Schulen, sondern auch darauf verweisen, daß er 1731/1733 für das Jesuitengymnasium einen neuen, geräumigeren Barockbau, eben das spätere Universitätsgebäude, errichtet hatte. Dem Gesuch auf Erteilung der Universitätsprivilegien entsprachen Papst Clemens XII. durch Bulle vom 1. Juli 1732 und Kaiser Karl VI. durch Diplom vom 13. März 1733. Dabei verpflichtete das päpstliche Privileg, das in einer schwer lesbaren Zierschrift, der „Bollatica“, geschrieben worden war, die Universität nicht nur auf die reine katholische Lehre, sondern auch auf die jesuitische Bildungstradition in Fulda. Die Vorrechte der Jesuiten innerhalb der Theologischen und Philosophischen Fakultät wurden durch eine weitere Bulle des Papstes vom 1. Februar 1735 bekräftigt. Das führte zu einer tiefgreifenden Konkurrenz zwischen Jesuiten und Benediktinern im theologischen und philosophischen Lehrkörper der Universität, die erst durch die allgemeine Aufhebung des Jesuitenordens im Jahre 1773 ihr Ende fand . R.P.
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