Der Königliche Polizei-Director Weitz in Kassel reagierte sofort auf die Bestimmungen des "Sozialistengesetzes"; er ließ alle Versammlungen der Sozialdemokraten verbieten und ihre Zeitungen beschlagnahmen.
Unmittelbare Folgen des sogenannten Sozialistengesetzes
Der Königliche Polizei-Director Journ. No. 18,443/78 | Cassel, den 26. October 1878 |
Betrifft
Maßnahme gegen die Socialdemokratische Bewegung
Um die hiesigen Socialdemokraten möglichst rechtzeitig erkennen zu lassen, daß auch hier die möglichst entschiedene loyale Ausführung des Reichsgesetzes vom 21. October [1878] beabsichtigt ist, habe ich vorerst - bis zu Eingang höherer Verfügung - von den mir selbst aus dem erwähnten Gesetze zuständigen Befugnissen Gebrauch gemacht und heute
1. auf Grund des § 9, 2 und § 10 eine von dem Sozialdemokratischen hiesigen Agitator Pfannkuch angezeigte, in dem Socialdemokratischen Merbach'schen Lokale abzuhaltende Versammlung von "Arbeitern" im Voraus verboten;
2. auf Grund des Paragr. 15 alle in hiesigen öffentlichen Lokalen ausliegenden anerkannt Socialdemokratischen Druckschriften in Beschlag nehmen lassen. dieselben den nach dem Orte des Erscheinens zuständigen Landespolizeibehörden sofort übersandt und deren Verbot unter Erstreckung desselben auf das fernere Erscheinen nach Maßgabe der Paragraphen 11 und 12 des erwähnten Gesetzes beantragt. Hinsichts des in circa 700 Exemplaren hier vertriebenen "Hessischen Volksblatts" habe ich in dieser Beziehung auch Königlichem Präsidio heute bereits besonders berichtet.
Es wurden in 15 hiesigen Schankwirtschaften in Beschlag genommen:
58 Exemplare des "Hessischen Volksblatts" Verlag [...] in Dortmund Expedition in Cassel
10 Exemplare des "Vorwärts". Erscheint in Leipzig
4 Exemplare der "Neue Welt". Erscheint ebenfalls in Leipzig
20 Exemplare des "Hamburg-Altonaer Volksblatts". Erscheint in Hamburg
2 Exemplare des "Weckers". Erscheint in Gotha.
1 Exemplar des "Parisers". Erscheint in Braunschweig
Die übrigen hier von Socialdemokraten gehaltenen Socialdemokratischen Blätter: "Correspondent" und "Fortschritt", beide in Leipzig - "Rundschau" und "Pionier", beide in Hamburg - und "Botschafter", in Berlin erschienen, wurden in den öffentlichen Localen nicht vorgefunden.
Den Beschluß hinsichtlich des hiesigen Socialdemokratischen Arbeiter-Wahl-Vereins und der hiesigen Socialdemokratischen Gewerkschaften auf Grund der Paragraphen 1 und 6 des Gesetzes habe ich ganz gehorsam anheimzustellen.
Der Königliche Polizei-Director
Weitz
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