Dokument 14
Generalbericht des Königlichen Landrats des Landkreises Cassel an den Regierungspräsidenten in Cassel betreffend Schwierigkeiten bei der Lebensmittelversorgung, 18.05.1917
Urheber
Der Königliche Landrat Cassel
Datum
18.05.1917
Bestand/Sign.
HStAM 165, Nr. 1213 Bd.2 , Bl. 230-231
Die Bevölkerung habe die Änderung der Lebensmittelzuweisung seit dem 15.4.1917 klaglos bzw. mit Verständnis aufgenommen, selbst in politisch radikalen Gruppierungen. Es wird dem Befremden Ausdruck verliehen, von offizieller Regierungsseite oder über die Presse angemessene Informationen an die Bevölkerung zu geben. Die Regierung sei verpflichtet, über die Zwänge aufzuklären, um ein entsprechendes Bewußtsein in der Bevölkerung zu erzeugen. Statt dessen würden Zeitungen durch Zensur verwarnt. Vergleiche mit der ausländischen Presse beispielhaft aufgeführt. Eine Bevorzugung sogenannter Rüstungsarbeiter wird kritisiert, zumal andere Teile der Bevölkerung erheblich härtere Arbeiten zu leisten hätten.
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