Ein recht bekannter Fall war der Prozess gegen die beiden aus Betziesdorf stammenden Katharina Lips und ihre Enkelin Anna Schnabel. Gegen Katharina Lips hatte ein drei Jahre währender Prozess wegen Hexerei stattgefunden, in dessen Verlauf sie ihre Enkelin »besagt« hatte. Hierbei handelte es sich um einen typischen Fall der Übertragung der Hexerei-Künste von der Großmutter auf die junge Enkelin. Das Besondere daran ist, dass sich die medizinische Fakultät der Universität Marburg einschaltete und im Fall einer Hinrichtung durch das Schwert um Überlassung von Ännchens Körper bat. Denn da sie eine bereuende Sünderin war, konnten anatomische Studien durch eine Sektion an ihrem Körper vorgenommen werden, ohne selbst straffällig zu werden. Mit ebendieser Begründung baten die Marburger Räte jedoch um Nachsicht und um Überlassung des Leichnams an die Eltern, damit dieser im Anschluss an die Hinrichtung begraben werden konnte. Landgräfin Hedwig Sophie (1623– 1683) entschied in den beiden Fällen endgültig: Katharina Lips sollte, da sie unter der Folter geständig war, zuerst hingerichtet werden, Anna Schnabel hingegen überhaupt nicht gefoltert, sondern sogleich mit dem Schwert hingerichtet werden. In Anbetracht ihrer Jugend und Reue sollte sie jedoch nach der Hinrichtung nicht verbrannt, sondern beigesetzt werden. Die Landesherrin zeigte hier Anzeichen der Mäßigung, die sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts vollkommen durchsetzte, so dass wegen Zauberei und Hexerei in Oberhessen niemand mehr hingerichtet wurde.
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