Aus dem Jahr 1615 sind die Zehrungskosten des Peinlichen Halsgerichts in Marburg für alle vier Quartale überliefert. Die Rechnung zeigt, dass das Gericht der Peinlichen Halsgerichtsordnung entsprechend zwei Mal in der Woche tagte. Sie dokumentiert darüber hinaus, was während der Sitzungen und Verhöre der Zeugen an Speisen und Getränken verzehrt wurde. Für Inhaftierte wendete man je nach Vergehen täglich 5 Albus an Zehrungskosten auf. Nicht immer wurden die Delikte vermerkt, wohl aber die Namen. Die bereits seit dem 22. Juli inhaftierte Dorothea Hoffmann saß als »Zauberin« im Gefängnis. Von den sieben im letzten Quartal des Jahres 1615 Inhaftierten waren zwei Frauen. Die zweite Frau saß wegen Ehebruchs ein, ebenso weitere Männer. Andere Vergehen waren Diebstahl und Totschlag.
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