Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt (1545–1592) schrieb im Juli 1682 an seinen älteren Bruder nach Kassel, dass es um Ostern einige schwere Fälle von Zauberei gegeben und er deswegen »acht weyber« habe verbrennen lassen. Die hingerichteten Frauen hatten Hinweise auf weitere Hexen geliefert, unter anderem auf den elfjährigen Wolf Weber und ein weiteres Mädchen im Alter von 16 oder 17 Jahren. Georg bat nun seinen älteren Bruder um Rat, ob er die Jugendlichen auch hinrichten lassen solle oder nicht. Wilhelm riet seinem jüngeren Bruder, die Pfarrer sollten den armen Leuten predigen lassen, da der Teufel die genannten Straftaten nicht hätte bewirken können. Er sprach sich für eine Mäßigung der Prozesse und die Festigung der Untertanen im Glauben aus. Obwohl Wilhelm recht schnell antwortete, wartete der Darmstädter Landgraf die Meinung seines Bruders nicht ab und ließ die beiden mit weiteren Hexen hinrichten.
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