Dokument 6
Bestrafung der Witwe von Johannes Ernst, da sie nach dem Abendmahl an Ostern in einen Bienenstock gehaucht hat, 1676
Urheber
Datum
1676
Bestand/Inventar
HStAM 260 Marburg Nr. 528
Der Witwe von Johannes Ernst wurde der Vorwurf des »Anblasens« gemacht. Sie habe an Ostern nach dem Abendmahl drei Mal in einen Bienenstock gehaucht. Mit dem »Anblasen« wurde angeblich der gefährliche Atem der Hexe ausgebreitet, der Mensch und Tier schaden konnte. Die Witwe Ernst wurde nur zu einer Geldstrafe in der Höhe von fünf Gulden sowie Kirchenbuße verurteilt.
Bearbeiter: OS — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=10845
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URL dieser Ausstellung: http://digam.net/index.php?exp=273
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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