Dem ehemaligen, 67 Jahre alten Schulmeister Aelfrich Schneider wurde vorgeworfen, er habe »gearzt«, also Tränke, die er zuvor gesotten hatte, an kranke Personen und Tiere gegeben. Bei seinem Prozess stellte sich aber schnell heraus, dass nicht seine Tätigkeit das Problem war, sondern zwei Bücher, die in seinem Besitz gefunden wurden. Die Befragung konzentrierte sich auf den Inhalt der Bücher, die Schneider zum Teil handschriftlich kommentiert hatte. Aus der Akte geht nicht hervor, was genau in den Büchern stand, Schneider verteidigte ihren Besitz vage und verneinte die Frage, ob er sich mit diesen der Zauberei schuldig gemacht habe. Tatsächlich endete der Prozess mit der Freilassung Schneiders, der zukünftig weder »artzen« noch Arzneien verabreichen durfte. »Underdeßen ist das große Büchlein, worinnen abscheuliche Sachen gestanden, offentlich durch den Scharffrichter uffm marckt verbrent worden«.
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