Juden, die im Kurfürstentum Hessen über keinen festen Wohnsitz oder eine Wohnberechtigung verfügten, konnten sich legal nur wenige Tage an einem Ort aufhalten oder versuchen, eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung in Form eines „Toleranzscheines“ zu erlangen. Dies betraf nicht nur „wandernde“ Juden, sondern auch die Kinder der ansässigen Juden, denn nur der erstgeborene Sohn konnte den bestehenden Haushalt ggf. auch als Nothändler weiterführen. Weitere Kinder mussten andere Wege finden, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Chance, ein Handwerk zu erlernen und auszuüben, war nicht sehr hoch, da sich die Zünfte gegenüber Juden häufig verschlossen. Sie konnten auch versuchen, in die Dienste anderer Juden zu treten. Diese Möglichkeit blieb beispielsweise auch den Religionslehrern. Jedoch blieben die kurhessischen Behörden bei der Ausstellung von Toleranzscheinen restriktiv und waren immer darauf bedacht, die Zahl der Juden in Hessen insgesamt klein zu halten.
Der Toleranzschein für Salomon Lewi zeigt eindrucksvoll, wie konsequent die kurhessische Verwaltung vorging. Lewi war von Abraham Nathan aus Lohra als Religionslehrer eingestellt worden. Nathan musste lange und hartnäckig dafür kämpfen, dass Lewi den erforderlichen Toleranzschein erhielt, um die Lehrerstelle längerfristig auszufüllen. Die Toleranzscheine wurden in der Regel für die Dauer eines Jahres ausgestellt und mussten immer wieder verlängert werden. Außerdem enthielten sie strikte Regeln, die dafür sorgen sollten, dass der Inhaber keine Chance hatte, sich auf Dauer niederzulassen.
Im Falle des Salomon Lewi wurde zur Bedingung gemacht, dass er nicht heirate, keinen „Nothandel oder ein sonstiges bürgerliches Gewerbe“ betreibe und sich „überall zur Zufriedenheit betrage“. Sollten sich die Bestimmungen für den Religionsunterricht in dem laufenden Jahr verändern, so mussten sich Abraham Nathan und Salomon Lewi schon im Vorhinein verpflichten, sich diesen „willig zu unterwerfen“.
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