Die Verordnung vom 14. Mai 1816 beabsichtigte, die jüdischen Mitbewohner in Kurhessen zu „bessern“, den Nothandel zu begrenzen und die Juden dazu anzuhalten, sich in der Landwirtschaft zu betätigen oder ein Handwerk zu erlernen. Das Protokoll vom 28. Juni 1816 belegt, dass die Behörden unverzüglich auf die Verordnung reagierten. Es wurde eine Befragung sämtlicher Juden aus Fronhausen, Lohra und Roth durchgeführt. Ihnen wurde zunächst der Inhalt der Verordnung erläutert, sodann wurden sie nach ihren Wohn- und Familienverhältnissen befragt und nach ihren wirtschaftlichen Betätigungsfeldern.
Das Protokoll macht deutlich, dass die Juden die Jahre der bürgerlichen Rechtsgleichheit im Königreich Westfalen nutzten, ihren Wohnort wechselten und nach eigenen Vorstellungen heirateten. Die meisten der zehn jüdischen Haushalte fanden ihr Auskommen jedoch weiter im Handel.
Die Befragten bemühten sich mit Erfolg darum, den Eindruck zu vermeiden, sie lebten hauptsächlich vom Nothandel. Denn dies hätte ihnen verwehrt, die rechtliche Gleichstellung mit den anderen kurhessischen Bürgern zu erlangen. So betonten die meisten, dass sie speziellen Handel, etwa mit Ellenwaren, insbesondere aber mit Vieh betrieben. Einige gaben darüber hinaus an, die gekauften Tiere auch zu schlachten, und dass auch dies zu ihrem Lebensunterhalt beitragen würde.
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