Fenner hatte in einer öffentlichen Versammlung behauptet, der Talmud fordere Juden dazu auf, Nichtjuden zu betrügen. Eine Beschwerde des Marburger Rabbiners führte schließlich zu Ermittlungen und staatsanwaltlicher Anklage. Das Landgericht forderte zur Frage des ethischen Werts des Talmud zwei Gutachten an. Ein bejahendes Urteil formulierte dabei der Marburger Philosophieprofessor Hermann Cohen, ein verneinendes stammte aus der Feder des Göttinger Orientalisten und antisemitischen Vordenkers Paul de Lagarde.
Der Prozeß erregte nicht zuletzt wegen der Prominenz der Gutachter reichsweites Interesse. Lagardes Gutachten, das wissenschaftlichen Grundsätzen nicht gerecht wurde, überzeugte das Gericht nicht und Fenner wurde zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt.
Der vorliegende Bericht stammt, obwohl ohne Verfasserangabe gedruckt, aus der Feder des Antisemiten Bökel und erschien in dessen Verlag „Reichsherold“. Der natürlich durchaus parteiischen Darstellung sollte durch einen sachlichen Titel ein objektiver Anstrich gegeben werden.
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