Dokument 2
Verordnung die gemeinheitlichen Verhältnisse der Israeliten betreffend (Auszug)
Urheber
Datum
30.12.1823
Bestand/Sign.
Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und sonstigen allgemeinen Verfügungen für die kurhessischen Staaten., Kassel o. J.
Die Verordnung bestimmte unter anderem, dass angehende Rabbiner sich - neben der Prüfung durch das Rabbinat - einer Prüfung vor einer Kommission der Philosophischen Fakultät der Marburger Universität zu unterziehen hatten. Später wurde ebenfalls ein vorhergehender Universitätsbesuch angeordnet. Die Rabbinerausbildung wurde mit dieser Heranführung an die Universität standardisiert und für den Staat prüfbar.
Bearbeiter: OS — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=10591
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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