Die Ablehnung Rubinos gründete nicht zuletzt auf seiner jüdischen Religionszugehörigkeit. Es wurde u.a. ausgeführt, dass der „Akademische Senat […] sich verpflichtet halte, das christliche Prinzip der Korporation gegen jedes Präjudiz zu wahren […] Es ist auch bisher, so viel wir wissen, noch auf keiner deutschen Universität ein Israelit, bevor er zur christlichen Confession übergegangen, als ordentlicher Professor angestellt worden.“
Ausgangspunkt dieser Stellungnahme war ein Gesuch Rubinos um Aufnahme in die Philosophische Fakultät und die damit verbundene Verleihung einer ordentlichen Professur.
Besonders problematisch erschien dem Senat eine Mitwirkung Rubinos in den Organen der Selbstverwaltung der Universität, deren Mitglieder „Richterqualität“ aufwiesen.
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