Dokument 4
Stadtratsbeschlüsse wegen der Mädchenschule der Klara von Löwenstein, 15. September 1547 – 22. Dezember 1552
Urheber
Stadt Marburg
Datum
15.09.1547-22.12.1552
Bestand/Sign.
Küch, Friedrich: Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg. Bd. 1. Marburg 1918. Nr. 282. S. 374f.
1547 donnerstags nach exaltationis crucis (15. September)
Bürgermeister und Rat haben Clara von Löwenstein, damit sie die Töchter der Bürger desto fleissiger unterrichte, mit Ruel Nedernhofers Haus am Schneidersberg zu 6 Zins jährlich belehnt. Da sind die Vormünder von Antonia Breitrucks Tochter, die jährlich 1 Zins geben, so dass für Clara nur noch 5 gegeben werden müssen, etwa aus einem Testament, was noch mit ihr ausgehandelt wird.
1552 donnerstags nach sanct Thomastag (22. Dezember)
Clara von Löwenstein soll mit den drei Gulden, die ihr jetzt zur Steuer zu geben bewilligt wurde, gesättigt und zufrieden sein und die Belohnung von ihren Schülern abwarten.
Ratsprotokoll.
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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