Ich, Rüdiger Gaugrebe, ein Schildknappe, bekenne in diesem gegenwärtigen Brief, dass ich Meygir, einem Juden zu Marburg, und seiner rechten Erbin dreißig gute kleine Gulden schulde. Und solange dies Geld nicht zurückbezahlt ist, so sollen auf jeden Gulden zu jeder Woche drei Heller Zinsen gehen. Hierfür habe ich als Bürgen festgesetzt, wie es das Recht verlangt, Herrn Michael von Schönstadt, Ritter, und Craftin Rodin, einen Knappen fon den wapenin, die für mich gebürgt haben. Wenn Meygir und seine Erbin Iris das Geld nicht länger verleihen wollen, so sollen sie als gute Bürgen dafür unverzüglich bürgen, bis das Endgeld und die Zinsen bezahlt sind. Auch gelobe ich, diese Bürgen ohne Eid und ohne Schaden auszulösen.
Wir, die Obengenannten, bekennen, dass wir für Rüdiger bürgen. Unsere rechtliche Verbindung erlaubt uns keine Feindschaft und keinen Zorn gegenüber Meygir und seiner Erbin, so wie es auch geschrieben steht.
Um diesen Vertrag zu beurkunden [beglaubigen], haben Rüdiger Gaugrebe, der Sachwalter [unbeteiligter Dritter, am Abschluss eines Vertrages beteiligt], und wir, die Bürgen, unser Siegel an diesen Brief gehängt.
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