Dokument 4
Fingerabdrücke des Häftlings Walter Schmidt
Urheber
Datum
1947
Bestand/Inventar
HStAM 251 Ziegenhain Nr. 1660 Bl. 6
Im Juli 1945 durch die Alliierten festgenommen, wurde Walter Schmidt zunächst in das Internierungslager Dachau gebracht, bevor ihm vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gemacht wurde. Im Dezember 1946 lautete das Urteil lebenslange Zuchthausstrafe. Diese wurde im August 1947 durch das Oberlandesgericht Frankfurt in die Todesstrafe abgeändert. Später folgte die Rückführung auf eine lebenslängliche und schließlich eine zehnjährige Freiheitsstrafe, die Schmidt allerdings nicht in Gänze verbüßen musste. Befördert durch eine Unterschriftenkampagne seiner Eltern, wurde er begnadigt und kam 1953 aus dem Gefängnis frei. Schmidt war anschließend wieder als Arzt tätig und starb 1970 in Wiesbaden.
Bearbeiter: br — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=10212
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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