Dokument 5
Schreiben des Regierungspräsidenten an die Landräte des Regierungsbezirks Kassel, 8. April 1936
Urheber
Regierungspräsident Kassel
Datum
08.04.1936
Bestand/Inventar
HStAM 180 Schlüchtern Nr. 1253
Zentrale rassenhygienische Maßnahmen des NS-Regimes waren das 1933 verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ sowie das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ („Ehegesundheitsgesetz“) vom Oktober 1935. Ersteres legalisierte die eugenische Zwangssterilisation, indem es vorsah, Personen, die an den acht dort definierten vermeintlichen „Erbkrankheiten“ litten, durch medizinischen Eingriff unfruchtbar zu machen. Letzteres sah die Einführung von „Ehetauglichkeitszeugnissen“ vor, die sich die Heiratswilligen durch das Gesundheitsamt ausstellen lassen mussten und formulierte Eheverbote für Personen mit ansteckenden Krankheiten, Entmündigte, Personen mit einer „geistigen Störung“ und „Erbkranke“.
Bearbeiter: br — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=10191
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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