Urteilsverkündung in der Strafsache wegen Brandstiftung an der Synagoge in Marburg gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piskator, Heinrich Völker und Otto Spengler. Am 21. November 1947 verurteilt das Gericht den Angeklagten Hans Steih zu 3 Jahren Zuchthaus wegen vorsätzlicher Brandstiftung und schwerem Landfriedensbruch als Rädelsführer und schwerem Hausfriedensbruch. Als Mittäter wird Friedrich Groos zu einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Paul Piskator muss für ein Jahr ins Zuchthaus. Völker und Spengler werden freigesprochen.
Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass Hans Steih direkt an der Planung und der Brandlegung beteiligt gewesen war, auch wenn eingeräumt wird, dass der Befehl zur Inbrandsetzung bereits am Mittag des 09. November vom Propagandaministerium erteilt wurde und hierfür "bereits zwei Herren da wären, die abend die Synagoge anstecken sollten." (Bl. 206 v) Gleichwohl habe Steih Fußbodenöl in die Synagoge gegossen und evtl. selbst angezündet. Groos und Piskator wären in die Planungen involviert gewesen und hätten an der Durchführung mitgewirkt.
Vergleiche hierzu:
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