Dokument 32: DAS MARBURGER RELIGIONSGESPRÄCH
Ausfertigung der Marburger Artikel von Kanzleihand, mit Korrekturen. Unterschriften der Colloquenten eigenhändig.
Aufgeschlagen: Anfangsseite und Schlußseite mit den Unterschriften.
Bestand 3 Nr. 245, [1529 Oktober 4].
Lit.: Wolff [wie oben zu Nr. 31], hier S. 18ff. - K. Dülfer, Dokumente zur Reformationsgeschichte (Dokumente zur deutschen Geschichte in Faksimiles, 1972), S. 13ff. und S. 22ff.
DAS MARBURGER RELIGIONSGESPRÄCH | |
| Ausfertigung der Maburger Artikel von Kanzleihand, mit Korrekturen. Unterchriften der Colloquenten eigenhändig. |
Vom 2. bis 4.Oktober 1529 trafen sich in Marburg die Hauptvertreter der verschiedenen reformatorischen Richtungen, um über die Belegung der Gegensätze zu beraten, wie sie vor allem in den Lehrmeinungen von Luther und den sächsichen Theologen auf der einen und Zwingli und den Städten der Schweiz und Oberdeutschlands auf der anderen Seite deutlich geworden waren, Eingeladen hatte Landgraf Philipp, der mit einer theologisch-dogmatischen Einigung zugleich die Grundlage für ein allumfassendes evangelisches Verteidigungsbündnis gegen Kaiser und Papst schaffen wollte.
Es war im wesentlichen nur ein Punkt, der diskutiert wurde: das Verständnis des Abendmahls. Als auf Drängen des Landgrafen am letzter Tag eine schriftliche Erklärung zusammengestellt wurde, war man sich in allen anderen Fragen – Beichte, Gute Werke, Priesterehe, Kindertaufe usw. – schnell einig, nur für das Sakrament des Abendmahls mußte der Dissens festgestellt werden. Immerhin konnte diese Erklärung, die sogenannten Marburger Artikel, doch von allen Gesprächsteilnehmern unterschrieben werden. Damit sind sie die erste schriftliche Fixierung einer gesamtevangelischen Bekenntnisformel. Es ist das einzige Dokument, das die Unterschriften von Luther und Zwingli auf einem Blatt vereint; mit ihnen zusammen haben die hervorragendsten Theologen der Zeit unterzeichnet. In der ersten Gruppe stehen nach Luther die Namen der Wittenberger Justus Jonas und Philipp Melanchthon, dann folgt der zweite Unterschriftenblock mit den Vermittlungstheologen Andreas Osiander aus Nürnberg, Stefan Agricola aus Augsburg und Johannes Brenz aus Schwäbisch-Hall, den Schluß bilden die Schweizer und ihre Anhänger: Zwingli aus Zürich und Johannes Oecolampadius aus Basel und Martin Bucer und Caspar Hedio aus Straßburg.
Von den drei Ausfertigungen der Artikel sind zwei erhalten: außer dem hessischen das Züricher Exemplar. Beide sind erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts wieder aufgefunden worden; die dritte, für die Wittenberger bestimmte Ausfertigung ist nicht mehr nachweisbar. F.W.
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