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            Anordnung des Innenministers zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da in letzter Zeit vermehrt unnötigerweise Schutzhaft angeordnet wurde, Berlin, den 19. September 1933.
        
    Urheber
        
            Preußischer Minister des Innern        
    Datum
            19.09.1933
        Bestand/Sign.
            
                HStAM Best. 165 Nr. 3982 Bd. 11, Bl. 491-494            
        Bestand/Inventar
            
                Vier Seiten            
        Anordnung zur Überprüfung der Schutzhaftordnung, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden können.
Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.
Die Schutzhaft ist gedacht für Funktionäre, Rückfällige und Personen, die sich noch nach dem 21. März 1933 aktiv im staatsfeindlichen Sinne betätigt haben.
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