Dokument 1
        
        
            Schreiben des Innenministers mit Anweisungen zur Vollstreckung der Polizeihaft, Berlin, den 16. Juni 1933.
        
    Urheber
        
            Preußischer Minister des Innern        
    Datum
            16.06.1933
        Bestand/Sign.
            
                HStAM Best. 165 Nr. 3981 Bd. 7, Bl 291            
        Bestand/Inventar
            
                Zwei Seiten            
        In diesem Schreiben des preußischen Innenministers werden Anweisungen zur Vollstreckung und Dauer der Polizeihaft, sowie zur Unterbringung der Häftlinge gegeben.
Ist eine längere Polizeihaft vorgesehen, sollen die Häftlinge aus den Polizeigefängnissen in Konzentrationslager überführt werden. Mit der Durchführung der Polizeihaft sind die Kreispolizeibehörden betraut.
Weiterhin sollen jeweils Anfang und Mitte des Monats Berichte an das Ministerium über die Zahl der festgenommenen Personen, sowie die Anzahl der sich in Polizeigewahrsam und in Konzentrationslagern befindlichen Häftlinge, gesendet werden.
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                    Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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